Kolumbien erhebt keine Gebühren für Bewilligungsbeamte. Die erste Jahresgebühr nach der Patenterteilung muss vor dem letzten Tag des Monats entrichtet werden, der dem internationalen Anmeldetag entspricht. Stundungen sind innerhalb der 6-monatigen Nachfrist möglich, vorbehaltlich Verzugsgebühren
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