Tipps zur portugiesischen Patentanmeldung

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Das portugiesische Patentrecht sieht zwei Möglichkeiten für Patentanmelder vor, eine Patentanmeldung einzureichen, die vorläufige Patentanmeldung (PPA) und die nicht vorläufige Patentanmeldung (PA).

1. Vorteile der nicht vorläufigen Anwendung (PA)

Die PA muss in portugiesischer Sprache eingereicht werden und muss die formalen Anforderungen für eine Standardpatentanmeldung erfüllen, mit einer Anmeldegebühr von 109,07 Euro. Das portugiesische Patentamt (INPI) erstellt innerhalb von 10 Monaten nach Einreichung des PA einen Recherchenbericht und eine schriftliche Stellungnahme zur Patentierbarkeit des Patents. Dies hat den Vorteil, dass der Anmelder bei fehlender Neuheit der Patentanmeldung entsprechende Änderungen gemäß Recherchenbericht und schriftlichen Stellungnahmen vornehmen kann, bevor er die Patentanmeldung im Ausland formell einreicht.

2. Vorteile der vorläufigen Anwendung (PPA)

Vorläufige Anmeldungen sind sinnvoll für Anmelder, die möglichst schnell einen Anmeldetag für ihre Erfindung sichern möchten.
Der PPA kann auf Portugiesisch oder Englisch eingereicht werden. Wenn der Anmelder beabsichtigt, eine internationale Patentanmeldung innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung des PPA einzureichen, oder innerhalb desselben Zeitraums, reichen Sie eine entsprechende Patentanmeldung in einem Land ein, in dem Englisch die Amtssprache ist, wie z. B. das Patent und die Marke der Vereinigten Staaten Patentamt (USPTO) oder die europäischen Anmelder können die Übersetzungskosten aus dem Portugiesischen ins Englische sparen, indem sie eine Anmeldung beim Patentamt (EPA) einreichen.
Die amtliche Gebühr für die Einreichung eines PPA ist mit nur 65,45 € relativ niedrig, und das PPA wird die erste Anmeldung sein, die eine Patentfamilie, d. h. Priorität, schafft. Im Vergleich dazu beginnen die Amtsgebühren für die Einreichung einer ersten Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt in der Regel bei 1.470 €.
Erwähnenswert ist, dass zur Einreichung einer internationalen PCT-Patentanmeldung oder zur Einreichung einer Patentanmeldung direkt beim EPA in Portugal kein PPA in ein PA umgewandelt werden muss. Mit anderen Worten, auf das PPA kann jederzeit verzichtet werden, und wenn das PPA auf Englisch eingereicht wird, muss kein Geld ausgegeben werden, um es vom Englischen ins Portugiesische zu übersetzen.
Ein weiterer Vorteil des PPA in Portugal besteht darin, dass die Ansprüche nicht einmal in die Antragsunterlagen beim INPI aufgenommen werden müssen. Darüber hinaus können auch Farbspezifikationszeichnungen oder handgezeichnete Spezifikationszeichnungen eingereicht werden.
Nach Erhalt des vorläufigen Antrags des Antragstellers erstellt das INPI innerhalb von 10 Monaten nach Erhalt des vorläufigen Antrags einen Recherchenbericht. Dieser Recherchenbericht ähnelt dem internationalen Recherchenbericht für eine PCT-Anmeldung und listet Dokumente zum Stand der Technik, die sich auf die Neuheit/Erfindungshöhe auswirken können, eindeutig auf.

3. Nachteile und Vorsichtsmaßnahmen von PPA

Der vorläufige Antrag PPA muss den vorläufigen Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung in einen förmlichen Antrag PA umwandeln.

Gemäß dem portugiesischen Patentgesetz ist es bei der Umwandlung von einer vorläufigen Anmeldung PPA in eine förmliche Anmeldung PA nicht erlaubt, einen neuen Gegenstand (neuen Gegenstand) hinzuzufügen.

Wenn der Antragsteller bei der Umstellung von PPA auf PA ein neues Thema hinzufügt, teilt das INPI dem Antragsteller mit, dass es gelöscht werden muss, da sonst der Übergang von der vorläufigen Anmeldung zur formellen Anmeldung nicht möglich ist. Darüber hinaus kann eine portugiesische Patentanmeldung nicht die Priorität anderer portugiesischer Patentanmeldungen beanspruchen, wie im portugiesischen Patentgesetz festgelegt. Mit anderen Worten, im portugiesischen Patentrecht gibt es kein Konzept der inländischen Priorität.

Daher sollten Antragsteller bei der Einreichung eines vorläufigen PPA-Antrags alle vollständigen Informationen angeben. Das Hinzufügen neuer Gegenstände ist bei der Umwandlung von einem PPA in ein PA nicht zulässig, was als Mangel des aktuellen portugiesischen Patentgesetzes angesehen wird.

Das INPI prüft, ob bei der Umwandlung des PPA in das PA ein neues Thema hinzugefügt wurde. Durch das Hinzufügen eines neuen Themas erhält die neue Anmeldung ein neues Anmeldedatum.

Wie zum Beispiel: eine pharmazeutische Zusammensetzung zur Behandlung einer spezifischen Erkrankung, wobei die Zusammensetzung einen spezifischen molekularen Wirkstoff (API 1) als Wirkstoff und einen spezifischen Hilfsstoff (E) enthält, wobei letzterer die Synthese von API 1 im Organismus unerwartet fördert Bioverfügbarkeit in Zielgeweben.

Nach Einreichung der vorläufigen PPA-Anmeldung führten die Erfinder weitere experimentelle Tests durch und kamen zu dem Schluss, dass die Erfindung mit einer anderen chemischen Substanz (API 2), die eng mit der API verwandt ist, richtig funktionieren könnte. Anschließend, als die vorläufige Anmeldung in eine förmliche Anmeldung umgewandelt wurde, stellte der Erfinder die folgenden Ansprüche:

Pharmazeutische Zusammensetzung, dadurch gekennzeichnet, dass sie API 1 und E.

Eine pharmazeutische Zusammensetzung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie API 2 und E enthält.

In diesem Fall betrachtet das INPI den Gegenstand von Anspruch 2 als mit einem neuen Gegenstand verwandt und benachrichtigt den Anmelder, ihn aus den Ansprüchen zu streichen. Der Anmelder muss das neu hinzugefügte Beispiel löschen, damit er nicht in einen formellen Antrag umgewandelt werden kann. Außerdem muss der Anmelder eine förmliche Anmeldung einreichen, die die zweite Ausführungsform betrifft.

Diese Situation erhöht die Kosten des Antragstellers, wenn man die Kosten des förmlichen Antrags berücksichtigt.

Wenn andererseits die vorläufige Anmeldung PPA nur den Gegenstand von Anspruch 1 enthält und der Anmelder innerhalb von 12 Monaten eine internationale PCT-Anmeldung einreicht, die Anspruch 1 und Anspruch 2 enthält, recherchiert das EPA als Internationale Recherchenbehörde die Tatsache dieses Anspruchs 2 ein neuer Gegenstand ist, wird die PCT-Anmeldung nicht zurückgewiesen.

Stattdessen wird das EPA davon ausgehen, dass Anspruch 2 ein anderes Prioritätsdatum hat, nämlich das internationale PCT-Anmeldedatum, an dem die Sachprüfung durchgeführt wird.

Anschließend kann die PCT-Anmeldung in die portugiesische nationale Phase eintreten, was darauf hinweist, dass die nationale Patentanmeldung erteilt wird, wenn die Ansprüche 1 und 2 als neu und erfinderisch angesehen werden.

Alternativ kann die PCT-Anmeldung in die europäische Phase eintreten, die dann nach Erteilung des europäischen Patents in Portugal wirksam wird. Daher kann das Verbot, dem portugiesischen vorläufigen Antrag PPA neue Subjekte hinzuzufügen, zu widersprüchlichen Ergebnissen für den Antragsteller führen, wenn man bedenkt, dass die Strafverfolgung nur in Portugal oder im Ausland stattfindet.

abschließend

Unabhängig davon, ob es sich um eine vorläufige Anmeldung für PPA oder eine förmliche Anmeldung für PA handelt, sind die offiziellen Gebühren für beide relativ niedrig, und der Recherchenbericht und der Patentierbarkeitsbericht können innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldetag angefordert werden. Die Einreichung einer Erstanmeldung in Portugal ist eine sehr kostengünstige Option für Anmelder, die eine entsprechende Patentanmeldung im Ausland einreichen möchten.