Gemäß dem vom mexikanischen Institut für gewerbliches Eigentum (IMPI) erlassenen Patentgesetz und den damit verbundenen Vorschriften können Antragsteller kleiner Unternehmen nur 50 % der offiziellen Patentgebühr zahlen, wenn sie einen Patentantrag beim mexikanischen Patentamt einreichen. Diese Regelung gilt für alle ausländischen Bewerber.
Im mexikanischen Patentrecht gehören zu den im Gesetz ausdrücklich erwähnten Kleinunternehmen: natürliche Personen, Universitäten, öffentliche wissenschaftliche Forschungseinrichtungen usw. Allerdings gelten je nach Unternehmensgröße im Patentrecht nur Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen als Kleinunternehmen. Im Folgenden sind die spezifischen Klassifizierungsvorschriften für die Größe kleiner Unternehmen aufgeführt, die im mexikanischen Patentgesetz festgelegt sind:
Firmengröße | Unternehmensart | Anzahl der Angestellten | Jahresumsatz (Millionen/MXN) | Maximal umfassende Obergrenze |
Kleinstunternehmen | alle | Maximal 10 Personen | Bis zu 4 Millionen | 4,6 Millionen |
kleine Unternehmen | Handelsbranche | 11-30 Personen | Bis zu 4,01 Millionen-100 Millionen | 93 Millionen |
Industrie und Dienstleistungen | 11-50 Personen | Bis zu 4,01 Millionen-100 Millionen | 95 Millionen | |
mittelständisches Unternehmen | Handelsbranche | 31-100 Personen | Bis zu 100 Millionen-250 Millionen | 235 Millionen |
Dienstleistungsbranche | 51-100 Personen | |||
Industrie | 51-250 Personen | 250 Millionen |
*Maximale Gesamtobergrenze = Anzahl Mitarbeiter x 0,1 + Jahresumsatz x 0,9
Da die Gebührenermäßigung nach dem mexikanischen Patentgesetz nur für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt, empfehlen wir aus Sicherheitsgründen, sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen als kleine Unternehmen gelten und berücksichtigt werden, dass der Jahresumsatz vom Wechselkurs beeinflusst wird Sie dürfen nicht mehr als 30 Mitarbeiter und einen maximalen Jahresumsatz von 5 Millionen US-Dollar haben. Bewerber können sich als kleine Unternehmen bewerben.
Unternehmen mit einer größeren Mitarbeiter- oder Umsatzzahl und um Zweifel bei der Einstufung der Unternehmensaktivitäten nach Branchen zu vermeiden, wird davon abgeraten, den Status einer Kleingesellschaft zu beantragen. Und es ist wichtig zu beachten, dass eine schwächere mexikanische Währung die Obergrenze der Vorschriften senken wird.
Hinweis: Nach Einreichung eines neuen Antrags bei IMPI wird die bereits gezahlte offizielle Gebühr nicht zurückerstattet. Vor der Einreichung eines neuen Antrags ist es erforderlich, die Art des Antragstellers zu ermitteln.
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