Neue Praxis für kanadische Patentanmeldungen – bedingte Genehmigungsmitteilung

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Neue Praxis für kanadische Patentanmeldungen – bedingte Genehmigungsmitteilung

Wenn die Patentanmeldung vor der Erteilung einige geringfügige Mängel aufweist, kann der Prüfer vor dem 3. Oktober 2022 in einigen Fällen ein Telefongespräch mit dem Patentanwalt führen und die Einreichung proaktiver Änderungen zur Beseitigung der Mängel und zur Vermeidung weiterer Überprüfungskommentare verlangen.

Seit dem 3. Oktober 2022 führt das kanadische Patentrecht jedoch einen neuen Genehmigungsbescheid mit der Bezeichnung „Conditional Notice of Allowance“ ein. Nachdem der Anmelder auf die bedingte Zulassungsmitteilung geantwortet hat und der Anmelder immer noch darauf besteht, dass die Patentanmeldung nicht genehmigt werden soll, wird die bedingte Zulassungsmitteilung vom Prüfer zurückgezogen, die Zulassungsgebühr wird an den Anmelder zurückerstattet und die Prüfung wird fortgesetzt . Zu diesem Zeitpunkt müssen gleichzeitig die Bedürfnisse des RCE und die Anzahl der eingegangenen Prüfungsmaßnahmenbescheide berücksichtigt werden.