Seit dem Beitritt Japans zum Haager Abkommen im Jahr 2015 ist die Zahl ausländischer Designpatentanmeldungen in Japan von Jahr zu Jahr gestiegen. Kürzlich hat das Japanische Patentamt (JPO) den Auslandsleitfaden „Geheimnisse zur erfolgreichen Erlangung von Designpatentrechten in Japan“ veröffentlicht, um ausländischen Benutzern dabei zu helfen, erfolgreich Designpatentrechte in Japan zu erlangen.
Der Inhalt des Leitfadens ist in zwei Teile gegliedert: eine Einführung und eine Checkliste, einschließlich eines Überblicks über das japanische Designpatentsystem und der neuesten Überarbeitung der relevanten Vorschriften des japanischen Designpatentsystems JPO und die Anmeldung über den Haager internationalen Registrierungskanal usw. und nutzen Sie tatsächliche oder hypothetische Fälle der Designeintragung, um sie mit Bildern und Texten oder als Beispiele für Fehler zu veranschaulichen, und geben Sie auch einige Tipps für die Anmeldung eines Designs in Japan damit Benutzer die relevanten Vorschriften klar verstehen können.
1. Einführung
Der Leitfaden bietet eine ausführliche Analyse der jüngsten Probleme, mit denen ausländische Anmelder bei der Anmeldung von Geschmacksmusterpatenten häufig konfrontiert werden, und liefert wichtige Leitprinzipien für erfolgreiche Anmeldungen. Das Handbuch enthält auch die neuesten Überarbeitungen der japanischen Geschmacksmusterpatentbestimmungen und Prüfungsstandards.
(1) Überblick über das japanische Designpatentsystem.
Geschmacksmusteranmeldungen unterliegen in Japan einer sachlichen Prüfung, und Antragsteller sollten über ein umfassendes Verständnis des gesamten Antragsverfahrens verfügen, einschließlich der jüngsten Überarbeitungen des Geschmacksmusterpatentgesetzes.
(2) Der Unterschied zwischen direkter Anmeldung und Haager Anmeldung
Es gibt zwei Möglichkeiten, in Japan ein Geschmacksmusterpatent zu beantragen: Sie können es direkt beim JPO beantragen oder Sie können Japan über das internationale Registrierungssystem von Den Haag als designiertes Land auflisten. Bevor Sie sich für eine Methode entscheiden, empfiehlt es sich, die Kosteneffizienz der beiden Wege zu bewerten, insbesondere die Unterschiede bei den Übersetzungskosten, den Maklergebühren und der Komplexität des Antragsprozesses.
- Direkte Anmeldung: Unter Beibehaltung einer qualitativ hochwertigen Sachprüfung dauert es von der Einreichung der Anmeldung bis zum ersten Prüfungsbescheid durchschnittlich etwa 6 Monate. Nachdem das Geschmacksmusterrecht erfolgreich angemeldet wurde, wird es im Amtsblatt des JPO bekannt gegeben. Wird der Entwurf abgelehnt, wird er nicht veröffentlicht;
- Anwendung des Haager Übereinkommens: Nachdem Japan durch das Haager Übereinkommen benannt wurde, kann die erste Überprüfungsmeinung innerhalb von 12 Monaten nach Veröffentlichung der internationalen Registrierung eingehen. Unabhängig davon, ob sie in Japan zugelassen ist müssen bei der WIPO überprüft werden, bevor sie in Japan auf der Website veröffentlicht werden.
2. Checkliste
Im April 2020 überarbeitete das JPO die Schutzgegenstände des japanischen Geschmacksmusterpatentgesetzes, fügte physische Bilder und Abbildungen sowie Gebäudeaußenformen und Innendekorationsdesigns als Schutzgegenstände hinzu und verlängerte die Geschmacksmusterpatentrechte auf 25 Jahre.
- Stellen Sie sicher, dass die Form klar ist: Wenn Sie in Japan ein Geschmacksmuster anmelden möchten, müssen Sie den Zweck und die Funktion der Gegenstände, Gebäude und Bilder im Zusammenhang mit dem Geschmacksmuster sowie die Objekte, für die Sie das Geschmacksmuster anmelden möchten, angeben Die Form, das Muster und die Farbe des Gebäudes und des Bildes müssen konkret aus dem Anmeldeformular und den beigefügten Zeichnungen abgeleitet werden. Auch wenn sechsseitige Zeichnungen vorhanden sind ist möglicherweise nicht klar.
- Relevante Designs wurden überarbeitet und erweitert, und die Anmeldefrist für entsprechende Designpatente wurde von „bis zum offiziellen Bekanntgabe- und Ausstellungsdatum des Hauptdesignpatents (ca. 8 Monate)“ auf „10 Jahre ab dem Anmeldedatum des Basisdesignpatents“ verlängert Designpatent .
- In Japan müssen Geschmacksmusteranmeldungen für jedes Geschmacksmuster einzeln eingereicht werden. Wenn auf dem Bild jedoch mehrere Werke abgebildet sind, werden sie manchmal als ein Geschmacksmuster anerkannt.
- Basierend auf der Priorität der Pariser Verbandsübereinkunft muss das in Japan angemeldete Geschmacksmuster mit dem im ersten Land angemeldeten Geschmacksmuster identisch sein.
- Das JPO hat die Verfahren zur Anwendung des Neuheitsschutzes überarbeitet und gelockert:
- Um ein Geschmacksmuster zu registrieren, muss innerhalb eines Jahres nach der freiwilligen Offenlegung ein Antrag beim JPO eingereicht werden.
- Wenn Sie einen Antrag direkt beim JPO einreichen, muss ein schriftliches Dokument eingereicht werden, in dem die Anwendung der Ausnahme vom Neuheitsverlust eines Geschmacksmusterpatents beantragt wird, oder diese Erklärung muss deutlich auf dem Antragsformular angegeben werden. (Wird dieses Verfahren bei der Antragstellung nicht abgeschlossen, gilt diese Regelung auch bei Vorlage einer „schriftlichen Bescheinigung“ nicht)
- Innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags beim JPO muss ein schriftlicher Nachweis vorgelegt werden, dass die Anforderungen erfüllt sind
- Abhilfemaßnahmen: Gemäß den Prioritätsansprüchen des Pariser Vertrags, der Anwendung von Ausnahmen vom Neuheitsverlust und der Reaktion auf Mitteilungen über Ablehnungsgründe sind verschiedene Verfahren erforderlich, um die Registrierung eines Geschmacksmusterpatents in Japan zu beantragen. Auch bei Überschreitung der Frist für die Einreichung relevanter Unterlagen bestehen Abhilfemaßnahmen.
- Die formalen Anforderungen für vorrangige Wiederherstellungsbehelfe lauten wie folgt:
- Das Versäumnis, innerhalb der Prioritätsfrist einen Antrag in Japan zu stellen, muss eine unbeabsichtigte Handlung sein
- Der Antrag muss innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der Prioritätsfrist in Japan eingereicht werden
- Das Wiedereinstellungsbegründungsschreiben und die entsprechenden Unterlagen müssen innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der Prioritätsfrist eingereicht werden.
- Es ist eine Wiedereinstellungsgebühr von 24.500 Yen zu entrichten
- Auch überarbeitete und erweiterte Abhilfemaßnahmen, wie z. B. Verlängerung der Antwortfrist für die Mitteilung von Ablehnungsgründen etc.
- Um die Ausnahme vom Neuheitsverlust anzuwenden, werden die Bestimmungen zur Behebung und Behebung bei Fehlern in den Verfahren überarbeitet und die entsprechenden Anforderungen an die Behebung lauten wie folgt:
- Sollte der Inhalt des „beglaubigten schriftlichen Dokuments“ fehlerhaft sein, kann es innerhalb von 30 Tagen ab Antragsdatum erneut eingereicht werden. Auch wenn die Frist 30 Tage überschreitet und ein offensichtlicher Schreibfehler vorliegt, können Sie im Gutachten- oder Antragsformular Erläuterungen hinzufügen.
- Das bei der Anmeldung beim JPO vorgelegte „schriftliche Dokument, das die Anwendung der Ausnahme vom Neuheitsverlust des Geschmacksmusterpatents angibt“ kann nachträglich nicht hinzugefügt werden.
- Kann ein „schriftlicher Nachweis“ aus nicht zu vertretenden Gründen nicht vorgelegt werden, kann er innerhalb von 2 Monaten nach Wegfall des Grundes und innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Frist für die Vorlage eines „schriftlichen Nachweises“ vorgelegt werden.
Page Code hat den vollständigen Text des Leitfadens auf seiner offiziellen Website veröffentlicht und Benutzer können ihn gerne herunterladen.
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