Schweizer Patentanmeldungsverfahren

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Die Schweiz auf einen Blick

Die Schweiz, offiziell Schweizerische Eidgenossenschaft genannt, ist eine Bundesrepublik in Europa. Die Schweiz hat 26 Kantone und ist eine föderale Räterepublik.Ihre Bundesbehörde befindet sich in Bern, daher wird die Stadt Bundesstadt genannt. Das Land liegt in Mittel- und Westeuropa und grenzt im SüdeWeiterlesen

Die Schweiz auf einen Blick

Die Schweiz, offiziell Schweizerische Eidgenossenschaft genannt, ist eine Bundesrepublik in Europa. Die Schweiz hat 26 Kantone und ist eine föderale Räterepublik.Ihre Bundesbehörde befindet sich in Bern, daher wird die Stadt Bundesstadt genannt. Das Land liegt in Mittel- und Westeuropa und grenzt im Süden an Italien, im Osten an Österreich und Liechtenstein, im Westen an Frankreich, im Süden an Italien und im Norden an Deutschland.

Schweizerisches Immaterialgüterrecht

  • Bundesgesetz über Patente für Erfindungen
  • Bundesdesignschutzgesetz
  • Bundesmarken- und Herkunftsbezeichnungsgesetz
  • Das Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzenzüchtungen
  • Federal Semiconductor Product Topology Protection Act

Internationale Organisation/Abkommen

  • Vertrag von Singapur über das Markenrecht
  • Patentrechtsvertrag
  • WIPO-Urheberrechtsvertrag
  • Vertrag über Darbietungen und Tonträger der WIPO
  • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Markenrechtsvertrag
  • Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern vor unbefugter Vervielfältigung ihrer Tonträger
  • Brüsseler Übereinkommen über das Senden von Programmsignalen für Satellitenübertragungen
  • Römisches Übereinkommen zum Schutz von ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern und Sendeunternehmen
  • Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke des Patentverfahrens
  • Patentkooperationsvertrag
  • Das Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation
  • Abkommen von Locarno zur Schaffung einer internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle
  • „Übereinkommen zur Gründung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“
  • Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Zwecke der Eintragung von Marken
  • Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
  • Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Madrider Abkommen zur Bekämpfung falscher oder irreführender Herkunftsangaben von Waren
  • Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
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Sprache des teilnehmers
Deutsch
Italienisch
Französisch

申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Englisch: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, bezeichnet als:

Website: Startseite - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Schweizer Erfindungspatentrecherche: Swissreg - Institut für Geistiges Eigentum

Einreichungssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
  3. Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
  4. Vollmacht
  5. Prioritätsbeleg
  6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die schweizerische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
  6. Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
  7. Vollmacht
  8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

20 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung

Das IGE/IGE führt formelle und materielle Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen. Vor Beginn der Sachprüfung stellt das IGE/IGE eine Prüfungsrechnung zu, aus der die Frist für die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren hervorgeht. In der Schweiz erteilte Patente sind automatisch in Liechtenstein geschützt.

Die Neuheitsschonfrist gilt, wenn die Erfindung der Öffentlichkeit innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmelde- oder Prioritätstag offenbart wird.

3-5 Jahre

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem vierten Jahr ab dem Datum der Antragstellung. Das Zahlungsdatum kann der letzte Tag des Monats sein, in dem sich das Antragsdatum befindet. Verspätete Jahresgebühren können innert einer Nachfrist von sechs Monaten nachbezahlt werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr von CHF 50.00 zu entrichten.

Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

NEIN

NEIN

Das muss der patentamt sein

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Englisch: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, bezeichnet als:

Website: Startseite - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Schweizer Geschmacksmusterrecherche: Swissreg - Eidg. Institut für Geistiges Eigentum

Einreichungssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Eine kurze Beschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg
  3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.

  • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

Das IGE/IGE führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Es wird keine Neuheitsprüfung durchgeführt. Antragsteller können eine 30-monatige Verzögerung der Veröffentlichung beantragen.

Die Neuheitsschonfrist gilt, wenn das Design vom Designer oder dem Vertreter des Designers innerhalb von 12 Monaten vor der Anmeldung beim IGE/IGE offengelegt wird.

Autorisierungsgebühr: Keine

Jahresgebühr: Verlängerbar alle 5 Jahre ab dem 5. Jahr ab dem Anmeldetag.

1 Jahr

NEIN

NEIN

Ja. Es ist zulässig, mehrere Geschmacksmuster in eine Geschmacksmusteranmeldung einzubeziehen.

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