Die Neuheit einer Erfindung wird nicht berührt, wenn sie innerhalb von 12 Monaten vor ihrem Patentanmeldungs- oder Prioritätsdatum offenbart wird:
- vom Erfinder offenbart;
- Offengelegt von der Annahmestelle für Patentanmeldungen,
- und diese Informationen sind enthalten in:
- Bei anderen Anmeldungen des Erfinders und Offenlegung der Anmeldung, wenn die zuständige Behörde die Anmeldung nicht offenlegen sollte;
- Bei Anträgen Dritter, die ohne Zustimmung des Erfinders Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhalten haben;
- Offenlegung der Erfindung durch einen Dritten, der Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhalten hat.
Ja
Einreichungssprache: Türkisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die türkische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr
20 Jahre
Ja
TURKPATENT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch. Der Anmelder muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldedatum einen Antrag auf eine bestehende Technologierecherche stellen und dann innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Recherchenberichts einen Antrag auf eine sachliche Prüfung einreichen. Er hat PCT International Der Recherchenbericht muss nicht die Recherche zum Stand der Technik durchlaufen, und der Recherchenantrag sollte nicht später als 15 Monate nach dem Anmeldetag/Prioritätstag gestellt werden. Der Recherchenbericht gibt die Dokumente an, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob die Erfindung, auf die sich die Anmeldung bezieht, neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Ist die Patentanmeldung zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht, wird der Recherchenbericht separat veröffentlicht, ist die Patentanmeldung nicht veröffentlicht, wird der Recherchenbericht zusammen mit der Patentanmeldung veröffentlicht. Wenn Turkpatent der Ansicht ist, dass die Patentanmeldung nicht dem türkischen Recht entspricht, wird es den Anmelder benachrichtigen, innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum seiner Benachrichtigung eine Verteidigungsstellungnahme einzureichen oder die Antragsunterlagen zu ändern. Änderungen können jedoch nicht über den Geltungsbereich der Anmeldung hinausgehen. Diese Art von Benachrichtigungs-Antwort- oder Änderungsprozess kann wiederholt werden, jedoch nicht mehr als 3 Mal.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
TURKPATENT führt nur formale Prüfungen und Recherchen zum Stand der Technik für Gebrauchsmusteranmeldungen durch und schützt keine Verfahren oder chemischen Produkte. Die Recherche dient nur der Neuheit und der gewerblichen Anwendbarkeit, eine erfinderische Tätigkeit ist nicht erforderlich. Der Anmelder muss den Recherchenantrag zum Stand der Technik innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Annahmebescheids einreichen.
Einreichungssprache: Türkisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
Ja
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre und kann 4 Mal verlängert werden, bis zu 25 Jahre.