Merkmale des türkischen Patentanmeldungsverfahrens für Erfindungen

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TURKPATENT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch. Der Anmelder muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldedatum einen Antrag auf eine bestehende Technologierecherche stellen und dann innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Recherchenberichts einen Antrag auf eine sachliche Prüfung einreichen. Er hat PCT International Der Recherchenbericht muss nicht die Recherche zum Stand der Technik durchlaufen, und der Recherchenantrag sollte nicht später als 15 Monate nach dem Anmeldetag/Prioritätstag gestellt werden. Der Recherchenbericht gibt die Dokumente an, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob die Erfindung, auf die sich die Anmeldung bezieht, neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Ist die Patentanmeldung zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht, wird der Recherchenbericht separat veröffentlicht, ist die Patentanmeldung nicht veröffentlicht, wird der Recherchenbericht zusammen mit der Patentanmeldung veröffentlicht. Wenn Turkpatent der Ansicht ist, dass die Patentanmeldung nicht dem türkischen Recht entspricht, wird es den Anmelder benachrichtigen, innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum seiner Benachrichtigung eine Verteidigungsstellungnahme einzureichen oder die Antragsunterlagen zu ändern. Änderungen können jedoch nicht über den Geltungsbereich der Anmeldung hinausgehen. Diese Art von Benachrichtigungs-Antwort- oder Änderungsprozess kann wiederholt werden, jedoch nicht mehr als 3 Mal.

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