Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn die Informationen über die Erfindung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag offenbart werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Offenlegung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller oder seine Vorgängereigentümer
- Die Erfindung wird auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellung offenbart
- Neuheitsschonfrist für finnische Erfindungspatentanmeldungen
- Können finnische Erfindungspatentanmeldungen typkonvertiert werden?
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Finnland?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland für DAS zugelassen?
- Wie lange ist die PCT-Frist für finnische Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Was sind die Anforderungen für die finnischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Anleitung zur Autorisierung von Geschmacksmustern und Jahresgebühr in Finnland
- Welches ist die finnische Patentbehörde für Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Merkmale des Anmeldeverfahrens für Erfindungspatente in Finnland
- Merkmale des finnischen Anmeldeverfahrens für Geschmacksmuster