NEIN
25 Jahre
1-2 Jahre
NEIN
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsregistrierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Benachrichtigung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis fünfte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Nachzahlung der Jahresgebühr alle 5 Jahre, Nachzahlung innerhalb der Nachfrist nach 6 Monaten möglich, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr zu entrichten.
IMPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ein gesonderter Antrag auf Sachprüfung durch den Antragsteller ist nicht erforderlich. Keine besonderen Anforderungen oder Gebühren. Eine beschleunigte Prüfung kann über den Patent Prosecution Highway beantragt werden. Die Frist für die Beantwortung der Mitteilung über Maßnahmen des Amtes beträgt 2 Monate ab dem Ausstellungsdatum, die einmal verlängert werden kann (2 Monate).
Einreichungssprache: Spanisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Deklaration kleiner Entitäten
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Mexikanisches Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: Mexican Institute of Industrial Property, Abkürzung: IMPI
URL: www.impi.gob.mx
Suche nach mexikanischen Erfindungspatenten: Suche -- FOLGEN (impi.gob.mx)
Ja. Solange die Anmeldung nicht aufgegeben wird, kann der Patenttyp innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Erfindungspatentanmeldung oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum, an dem IMPI den Anmelder zur Durchführung der Umwandlung auffordert, nach Zahlung der entsprechende Gebühren.
20 Jahre