Ist eine Typkonvertierung für mexikanische Industriedesign-Anwendungen möglich?

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NEIN

专利申请流程

  • NEIN

  • Einreichungssprache: Spanisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Prioritätsbeleg/DAS
    3. Vollmacht
    4. Deklaration kleiner Entitäten
    5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    7. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die mexikanische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
    4. Vollmacht
    5. Deklaration kleiner Entitäten
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • Ja. Solange die Anmeldung nicht aufgegeben wird, kann der Patenttyp innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Gebrauchsmusterpatentanmeldung oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum, an dem IMPI den Anmelder zur Durchführung der Umwandlung auffordert, nach Zahlung von einem Gebrauchsmuster in eine Erfindung umgewandelt werden die entsprechenden Gebühren.

  • Mexikanisches Institut für gewerbliches Eigentum

    Englisch: Mexican Institute of Industrial Property, Abkürzung: IMPI

    URL: www.impi.gob.mx

    Suche nach mexikanischen Erfindungspatenten: Suche -- FOLGEN (impi.gob.mx)

    • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis fünfte Jahr entrichten.
    • Jahresgebühr: Nachzahlung der Jahresgebühr alle 5 Jahre, Nachzahlung innerhalb der Nachfrist nach 6 Monaten möglich, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr zu entrichten.
  • IMPI führt formale und inhaltliche Prüfungen von Designs durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ohne Antrag.
  • Einreichungssprache: Spanisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre spanische Übersetzung
    3. Certificate of Microbiological Survival und seine spanische Übersetzung
    4. Prioritätsbeleg/DAS
    5. Vollmacht
    6. Deklaration kleiner Entitäten
    7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    9. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die mexikanische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre spanische Übersetzung
    6. Certificate of Microbiological Survival und seine spanische Übersetzung
    7. Vollmacht
    8. Deklaration kleiner Entitäten
    9. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    10. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • Neuheitsschonfrist von 12 Monaten für Erfinder, ihre Rechtsnachfolger und Dritte, die Informationen über die Erfindung vom Erfinder/Nachfolger durch irgendeine Form von Kommunikation oder auf nationalen und internationalen Ausstellungen erhalten haben.

  • 1-2 Jahre

  • Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist gilt, wenn der Erfinder oder sein Nachfolger das Design in irgendeiner Form mitgeteilt, in die Praxis umgesetzt oder auf nationalen und internationalen Ausstellungen veröffentlicht hat.