Einreichungssprache: Spanisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
|
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
|
Mexikanisches Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: Mexican Institute of Industrial Property, Abkürzung: IMPI
URL: www.impi.gob.mx
Suche nach mexikanischen Erfindungspatenten: Suche -- FOLGEN (impi.gob.mx)
Ja
Ja
- IMPI führt formale und inhaltliche Prüfungen von Designs durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ohne Antrag.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsregistrierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Benachrichtigung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis fünfte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Nachzahlung der Jahresgebühr alle 5 Jahre, Nachzahlung innerhalb der Nachfrist nach 6 Monaten möglich, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr zu entrichten.
3-5 Jahre
1-2 Jahre
20 Jahre
Ja. Solange die Anmeldung nicht aufgegeben wird, kann der Patenttyp innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Gebrauchsmusterpatentanmeldung oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum, an dem IMPI den Anmelder zur Durchführung der Umwandlung auffordert, nach Zahlung von einem Gebrauchsmuster in eine Erfindung umgewandelt werden die entsprechenden Gebühren.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsregistrierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Nachzahlung der Jahresgebühr alle 5 Jahre, Nachzahlung innerhalb der Nachfrist nach 6 Monaten möglich, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr zu entrichten.