Neuheitsschonfrist von 12 Monaten für Erfinder, ihre Rechtsnachfolger und Dritte, die Informationen über die Erfindung vom Erfinder/Nachfolger durch irgendeine Form von Kommunikation oder auf nationalen und internationalen Ausstellungen erhalten haben.
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- Ob eine Gebrauchsmusteranmeldung in Mexiko DAS sein kann
- Ob die mexikanische Erfindungspatentanmeldung typkonvertiert werden kann
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