Als PCT-Anmeldeamt akzeptiert es die Wiederherstellung des Prioritätsrechts wegen „unbeabsichtigt“.
Ja. Solange die Anmeldung nicht aufgegeben wird, kann der Patenttyp innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Gebrauchsmusterpatentanmeldung oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum, an dem IMPI den Anmelder zur Durchführung der Umwandlung auffordert, nach Zahlung von einem Gebrauchsmuster in eine Erfindung umgewandelt werden die entsprechenden Gebühren.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist gilt, wenn der Erfinder oder sein Nachfolger das Design in irgendeiner Form mitgeteilt, in die Praxis umgesetzt oder auf nationalen und internationalen Ausstellungen veröffentlicht hat.
25 Jahre
20 Jahre
IMPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Die Anforderungen an die Sachprüfung sind jedoch relativ locker, nur Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit sind erforderlich, Innovation ist jedoch nicht erforderlich.
Ja
Ja
3-5 Jahre
15 Jahre
NEIN