NEIN
Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
6 Jahre
Ja. Eine Benelux-Geschmacksmusteranmeldung kann mehrere Geschmacksmuster enthalten, jedoch nicht mehr als 50 Geschmacksmuster.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
NEIN
20 Jahre
NEIN
Einreichungssprache: Englisch/Deutsch/Französisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die luxemburgische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Vollmacht
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts