UKRPATENT führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
UKRPATENT führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch.
Ja. Der Anmelder kann beantragen, den Patenttyp von Erfindung zu Gebrauchsmuster zu ändern, bevor die Erfindungspatentanmeldung erteilt wird.
UKRPATENT führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Die durch Gebrauchsmuster geschützten Gegenstände sind die gleichen wie die durch Erfindungspatente geschützten Gegenstände (d. h. Produkte, Verfahren, neue Verwendungen bekannter Produkte und Verfahren).
Einreichungssprache: Ukrainisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die ukrainische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
12-14 Monate
20 Jahre
12-18 Monate
Einreichungssprache: Ukrainisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder zahlt die Patentankündigungsgebühr und die Autorisierungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum. Die erste Jahresgebühr sollte innerhalb von 4 Monaten nach der Patenterteilung gezahlt werden. Ist die Jahresgebühr überfällig, kann die Zahlung innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Fristablauf aufgeschoben werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 50 % zu entrichten ist.