Die Erfindung verliert ihre Neuheit nicht, wenn der Erfinder oder ein Dritter, der relevante Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhält, die Erfindungsinformationen innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag offenbart.
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder zahlt die Patentankündigungsgebühr und die Jahresgebühr für die ersten fünf Jahre innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Antragsdatums zu zahlen.Bei Überfälligkeit der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der Frist aufgeschoben werden, und es muss eine Verzugsgebühr von 50 % verrechnet werden gleichzeitig bezahlt werden.
10 Jahre
25 Jahre
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder zahlt die Patentankündigungsgebühr und die Autorisierungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum. Die erste Jahresgebühr sollte innerhalb von 4 Monaten nach der Patenterteilung gezahlt werden. Ist die Jahresgebühr überfällig, kann die Zahlung innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Fristablauf aufgeschoben werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 50 % zu entrichten ist.
UKRPATENT führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen und die Amtsgebühr entrichten.
Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Unbeabsichtigt“ angenommen.
- Ja. Dieselbe Kategorie kann mehrere Designs in einem Design enthalten.
12-18 Monate
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN