Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn der Erfinder oder ein Dritter, der relevante Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhält, die Erfindungsinformationen innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag offenlegt.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
UKRPATENT führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen und die Amtsgebühr entrichten.
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder zahlt die Patentankündigungsgebühr und die Autorisierungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum. Die erste Jahresgebühr sollte innerhalb von 4 Monaten nach der Patenterteilung gezahlt werden. Ist die Jahresgebühr überfällig, kann die Zahlung innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Fristablauf aufgeschoben werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 50 % zu entrichten ist.
10 Jahre
20 Jahre
NEIN
Ja. Der Anmelder kann beantragen, die Patentart von Gebrauchsmuster zu Erfindung zu ändern, bevor die Gebrauchsmusterpatentanmeldung erteilt wird.
Ja. Der Anmelder kann beantragen, den Patenttyp von Erfindung zu Gebrauchsmuster zu ändern, bevor die Erfindungspatentanmeldung erteilt wird.
Ukrainisches Institut für geistiges Eigentum
Englisch: Ukrainisches Institut für geistiges Eigentum (UKRPATENT)
Website: Ukrpatent
Suche nach ukrainischen Erfindungspatenten: Fachdatenbank "Erfindungen (Gebrauchsmuster) in der Ukraine" (uipv.org)
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.