- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
UKRPATENT führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch.
12-18 Monate
UKRPATENT führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen und die Amtsgebühr entrichten.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
25 Jahre
20 Jahre
3-5 Jahre
10 Jahre
Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Unbeabsichtigt“ angenommen.