NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja. Der Anmelder kann beantragen, die Patentart von Gebrauchsmuster zu Erfindung zu ändern, bevor die Gebrauchsmusterpatentanmeldung erteilt wird.
Wenn der Designer oder ein Dritter, der direkt oder indirekt relevante Informationen vom Designer erhält, das Design innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag offenbart, verliert das Design nicht seine Neuheit.
3-5 Jahre
UKRPATENT führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Die durch Gebrauchsmuster geschützten Gegenstände sind die gleichen wie die durch Erfindungspatente geschützten Gegenstände (d. h. Produkte, Verfahren, neue Verwendungen bekannter Produkte und Verfahren).
UKRPATENT führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen und die Amtsgebühr entrichten.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ukrainisches Institut für geistiges Eigentum
Englisch: Ukrainisches Institut für geistiges Eigentum (UKRPATENT)
Website: Ukrpatent
Suche nach ukrainischen Erfindungspatenten: Fachdatenbank "Erfindungen (Gebrauchsmuster) in der Ukraine" (uipv.org)
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
12-14 Monate