Merkmale des mongolischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens

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IPOM führt formelle und sachliche Prüfungen für Geschmacksmusteranmeldungen durch. Nachdem der Anmelder die Anmeldung erfolgreich eingereicht und die Anmeldegebühr bezahlt hat, um das Anmeldedatum zu bestimmen, führt IPOM eine sachliche Prüfung durch, um zu bestätigen, dass das Design die Anforderungen an Neuheit, Originalität und Ästhetik erfüllt Bewerberinnen und Bewerber müssen keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen.

专利申请流程

  • Um die Wiederherstellung des Prioritätsrechts zu akzeptieren, wenden Sie sich bitte an IPOM bezüglich der geltenden Normen und/oder Gebühren.

  • IPOM führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch, und die sachliche Prüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen besonderen Antrag stellen.

  • NEIN

  • Einreichungssprache: Mongolisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Zertifikat für die Konservierung von Mikroorganismen und mongolische Übersetzung
    3. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und mongolische Übersetzung
    4. Vollmacht
    5. Prioritätsbeleg
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die nationale Phase der Mongolei 19/28/34/41 geändert
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Zertifikat für die Konservierung von Mikroorganismen und mongolische Übersetzung
    6. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und mongolische Übersetzung
    7. Vollmacht
    8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • Einreichungssprache: Mongolisch

    Notwendige Dokumente:

    1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
    2. Eine kurze Beschreibung

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
    • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
  • IPOM führt formelle und sachliche Prüfungen für Geschmacksmusteranmeldungen durch. Nachdem der Anmelder die Anmeldung erfolgreich eingereicht und die Anmeldegebühr bezahlt hat, um das Anmeldedatum zu bestimmen, führt IPOM eine sachliche Prüfung durch, um zu bestätigen, dass das Design die Anforderungen an Neuheit, Originalität und Ästhetik erfüllt Bewerberinnen und Bewerber müssen keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen.

    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • Autorisierungsgebühr: Der Anmelder sollte die Autorisierungsgebühr innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung entrichten und die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr in einer Summe entrichten.
    • Jahresbeitrag: Nach Zulassung ist der Jahresbeitrag innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der nächsten Gültigkeitsdauer zu entrichten. Überfällige Jahresgebühren können innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine 100%ige Säumnisgebühr zu entrichten.
    • Autorisierungsgebühr: Der Anmelder sollte die Autorisierungsgebühr innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung entrichten und die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr in einer Summe entrichten.
    • Jahresgebühr: Die Jahresgebühr nach Zulassung ist innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der nächsten Gültigkeitsdauer zu entrichten. Zahlungsverzug kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten erfolgen, jedoch ist gleichzeitig eine Verzugsgebühr von 100 % zu entrichten.