- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder sollte die Autorisierungsgebühr innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung entrichten und die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr in einer Summe entrichten.
- Jahresbeitrag: Nach Zulassung ist der Jahresbeitrag innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der nächsten Gültigkeitsdauer zu entrichten. Überfällige Jahresgebühren können innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine 100%ige Säumnisgebühr zu entrichten.
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