- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder sollte die Autorisierungsgebühr innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung entrichten und die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr in einer Summe entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr nach Zulassung ist innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der nächsten Gültigkeitsdauer zu entrichten. Zahlungsverzug kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten erfolgen, jedoch ist gleichzeitig eine Verzugsgebühr von 100 % zu entrichten.
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