Ja. Nach der sachlichen Prüfung der Erfindungspatentanmeldung kann der Patentanmelder einen Antrag stellen und die vorgeschriebene Umwandlungsantragsgebühr zahlen, um die Patentart von Erfindung in Gebrauchsmuster umzuwandeln. Erfüllt das Erfindungspatent die Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents nicht, kann innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Ablehnungsbescheids des Erfindungspatents ein Umwandlungsantrag gestellt werden.
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