Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Deutsch |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
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Amt für geistiges Eigentum der belgischen Bundesregierung
Englisch: The Belgian Intellectual Property Office, Abkürzung: IPObel
Website: Geistiges Eigentum | FÖD Wirtschaft (fgov.be)
Patentrecherche für belgische Erfindungen: Suche in der Crossroads Bank for Enterprises (CBE) | CBE Public Search (fgov.be)
NEIN
IPObel führt nur eine formelle Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 13 Monaten ab dem Datum der letzten Anmeldung einen Recherchenantrag stellen. Der Recherchenbericht wird vom EPA mit einer schriftlichen Stellungnahme zur Patentierbarkeit erstellt, ist jedoch nicht bindend. Die Patentanmeldung wird innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen der früheste Prioritätstag Die Zulassung kann nach der Veröffentlichung eingeholt werden.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
1-2 Jahre
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja
Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Deutsch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts