NEIN
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.
3 Monate
Ja. Maximal 50 Designs können in dieselbe Locarno-Kategorie aufgenommen werden.
NEIN
Ja
Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Deutsch
Pfad der Pariser Konvention Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine Übersetzung ins Niederländische/Französische/Deutsche
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und Übersetzung Niederländisch/Französisch/Deutsch
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Aussage zur genetischen Ressource
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Nach Erteilung des Patents ist die Jahresgebühr ab dem dritten Jahr des Anmeldedatums jährlich zu entrichten, und zwar vor dem letzten Tag des Monats, in dem das Anmeldedatum liegt. Bei Zahlungsverzug kann der Jahresbeitrag aufgeschoben und bis spätestens 6 Monate nach Fälligkeit gezahlt werden, es fallen jedoch zusätzliche Säumniszuschläge an.Der Säumniszuschlag für das 3. bis 10. Jahr beträgt 85,00 Euro und der Säumniszuschlag Die Gebühr für das 11. bis 20. Jahr beträgt 230,00 Euro.