NEIN
Das MOIC führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Ein Antrag auf Sachprüfung sollte nach Bestehen der formellen Prüfung gestellt werden, und andere nationale Patentämter als Bahrain können für die Prüfung ausgewählt werden.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr ist ab dem zweiten Jahr ab Datum der Bewilligungsbekanntmachung jährlich zu entrichten.Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten entrichtet werden, jedoch wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 160,00 verrechnet Bahrain-Dinar (große Einheit) muss gleichzeitig bezahlt werden.
NEIN
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann auf Antrag des Rechtsinhabers im letzten Jahr der Schutzdauer um 5 Jahre verlängert werden, mit einer Gesamtdauer von 15 Jahren nach der Verlängerung.
NEIN
20 Jahre
4-6 Monate
Rat für gewerbliches Eigentum von Bahrain
Englisch: Ministerium für Industrie und Handel, Abkürzung: MOIC
Website: Startseite (moic.gov.bh)
Bahrain Erfindungspatentrecherche: WIPO - Suche in internationalen und nationalen Patentsammlungen
Einreichungssprache: Arabisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbescheinigung und ihre arabische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die nationale Phase von Bahrain 19/28/34/41 Änderung
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
10 Jahre