Einreichungssprache: Arabisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Einreichungssprache: Arabisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre arabische Übersetzung
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine arabische Übersetzung
- Vollmacht
- Prioritätsbescheinigung und ihre arabische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die nationale Phase von Bahrain 19/28/34/41 Änderung
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre arabische Übersetzung
- Certificate of Microbiological Survival und seine arabische Übersetzung
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Das MOIC führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Ein Antrag auf Sachprüfung sollte nach Bestehen der formellen Prüfung gestellt werden, und andere nationale Patentämter als Bahrain können für die Prüfung ausgewählt werden.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
- Zulassungsgebühr: Die Bekanntmachungsgebühr beinhaltet die Zulassungsgebühr.
- Jahresgebühr: ab dem zweiten Jahr nach Antragstellung jährlich zu entrichten und sollte am Tag der Antragstellung gezahlt werden.Ist die Jahresgebühr überfällig, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden zahlen Sie gleichzeitig 160,00 Bahrain-Dinar (große Unternehmen) Verspätungsgebühr.
NEIN
NEIN
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Zulassungsgebühr: Die Bekanntmachungsgebühr beinhaltet die Zulassungsgebühr.
- Jahresgebühr: ab dem zweiten Jahr nach Antragstellung jährlich zu entrichten und sollte am Tag der Antragstellung gezahlt werden.Ist die Jahresgebühr überfällig, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden zahlen Sie gleichzeitig 160,00 Bahrain-Dinar (große Unternehmen) Verspätungsgebühr.
Das MOIC führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Ein Antrag auf Sachprüfung sollte nach Bestehen der formellen Prüfung gestellt werden, und andere nationale Patentämter als Bahrain können für die Prüfung ausgewählt werden.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.