NEIN
NEIN
Einreichungssprache: Arabisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre arabische Übersetzung
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine arabische Übersetzung
- Vollmacht
- Prioritätsbescheinigung und ihre arabische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die nationale Phase von Bahrain 19/28/34/41 Änderung
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre arabische Übersetzung
- Certificate of Microbiological Survival und seine arabische Übersetzung
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
4-6 Monate
2 Jahre
Ist es möglich, ein kombiniertes Erscheinungsbild für eine Designanmeldung in Bahrain zu beantragen?
Ja. Maximal 50 Designs können in einer Patentanmeldung unter demselben Gegenstand enthalten sein.
Das MOIC führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Ein Antrag auf Sachprüfung sollte nach Bestehen der formellen Prüfung gestellt werden, und andere nationale Patentämter als Bahrain können für die Prüfung ausgewählt werden.
Die Neuheitsschonfrist kann in folgenden Fällen innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden:
- Offenlegungen durch oder mit Genehmigung des Antragstellers
Wenn die Offenlegung auf einer offiziell abgehaltenen oder anerkannten internationalen Ausstellung erfolgt
Anmelder sollten Offenlegungsdetails einreichen, wenn sie eine Patentanmeldung bei MOIC einreichen.
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann auf Antrag des Rechtsinhabers im letzten Jahr der Schutzdauer um 5 Jahre verlängert werden, mit einer Gesamtdauer von 15 Jahren nach der Verlängerung.
20 Jahre
NEIN