DPDT führt nur eine formale Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch, keine sachliche Prüfung.
NEIN
NEIN
20 Jahre (Bangladesh Patents Act 2022)
NEIN
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Sie muss jährlich ab dem fünften Jahr nach dem Antragsdatum gezahlt werden.
Es ist ab dem Datum der Antragstellung 5 Jahre lang geschützt, wird alle 5 Jahre verlängert und kann zweimal bis zu einer Höchstdauer von 15 Jahren verlängert werden.
DPDT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Patentzulassung vor, gelangt die Patentanmeldung in die öffentliche Phase, erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 4 Monaten nach Veröffentlichung, wird die Patentanmeldung zugelassen.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Wird das Patent aufgrund der Zurschaustellung auf der Ausstellung oder unbeabsichtigter Offenbarung offenbart, kann die Neuheitsschonfrist innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden.