DPDT führt nur eine formale Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch, keine sachliche Prüfung.
DPDT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Patentzulassung vor, gelangt die Patentanmeldung in die öffentliche Phase, erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 4 Monaten nach Veröffentlichung, wird die Patentanmeldung zugelassen.
20 Jahre (Bangladesh Patents Act 2022)
DPDT führt nur eine formale Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch, keine sachliche Prüfung.
NEIN
NEIN
6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
NEIN
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Sie muss jährlich ab dem fünften Jahr nach dem Antragsdatum gezahlt werden.
Patent- und Markenamt von Bangladesch
Englisch: Department of Patents, Designs and Trademarks Ministry of Industries, Abkürzung: DPDT
NEIN