DPDT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Patentzulassung vor, gelangt die Patentanmeldung in die öffentliche Phase, erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 4 Monaten nach Veröffentlichung, wird die Patentanmeldung zugelassen.
1 Jahr
Es ist ab dem Datum der Antragstellung 5 Jahre lang geschützt, wird alle 5 Jahre verlängert und kann zweimal bis zu einer Höchstdauer von 15 Jahren verlängert werden.
DPDT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Patentzulassung vor, gelangt die Patentanmeldung in die öffentliche Phase, erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 4 Monaten nach Veröffentlichung, wird die Patentanmeldung zugelassen.
Wird das Patent aufgrund der Zurschaustellung auf der Ausstellung oder unbeabsichtigter Offenbarung offenbart, kann die Neuheitsschonfrist innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden.
NEIN
DPDT führt nur eine formale Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch, keine sachliche Prüfung.
Einreichungssprache: Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeglaubigungsdokumente und ihre englischen Übersetzungen von Prioritätsdokumenten
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Alle Patentanmeldungsdokumente in Bangladesch müssen notariell beglaubigt werden
Patent- und Markenamt von Bangladesch
Englisch: Department of Patents, Designs and Trademarks Ministry of Industries, Abkürzung: DPDT
NEIN
NEIN