- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Sie muss jährlich ab dem fünften Jahr nach dem Antragsdatum gezahlt werden.
Es ist ab dem Datum der Antragstellung 5 Jahre lang geschützt, wird alle 5 Jahre verlängert und kann zweimal bis zu einer Höchstdauer von 15 Jahren verlängert werden.
NEIN
Wird das Patent aufgrund der Zurschaustellung auf der Ausstellung oder unbeabsichtigter Offenbarung offenbart, kann die Neuheitsschonfrist innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden.
1 Jahr
Erfindungen im Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Patent- und Markenamt von Bangladesch
Englisch: Department of Patents, Designs and Trademarks Ministry of Industries, Abkürzung: DPDT
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
2 Jahre
NEIN
NEIN