2 Jahre
DPDT führt nur eine formale Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch, keine sachliche Prüfung.
Es ist ab dem Datum der Antragstellung 5 Jahre lang geschützt, wird alle 5 Jahre verlängert und kann zweimal bis zu einer Höchstdauer von 15 Jahren verlängert werden.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresbeitrag: zahlbar jährlich ab dem 6. Jahr ab Antragstellung
NEIN
NEIN
DPDT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Patentzulassung vor, gelangt die Patentanmeldung in die öffentliche Phase, erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 4 Monaten nach Veröffentlichung, wird die Patentanmeldung zugelassen.
Patent- und Markenamt von Bangladesch
Englisch: Department of Patents, Designs and Trademarks Ministry of Industries, Abkürzung: DPDT
2 Jahre
6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
20 Jahre (Bangladesh Patents Act 2022)