Merkmale des Anmeldeverfahrens für Erfindungspatente in Neuseeland

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IPONZ führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder/jede Person kann spätestens 5 Jahre nach dem Antragsdatum einen Antrag auf eine sachliche Prüfung stellen. Wenn ein Überprüfungsantrag vorliegt, kann die sachliche Prüfung erst durchgeführt werden die 5-Jahresfrist läuft ab.

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