NEIN
Eine Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Sorgfaltspflicht“ und „Unbeabsichtigt/Sorgfaltspflicht“ wird akzeptiert.
NEIN
20 Jahre
IPONZ führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder/jede Person kann spätestens 5 Jahre nach dem Antragsdatum einen Antrag auf eine sachliche Prüfung stellen. Wenn ein Überprüfungsantrag vorliegt, kann die sachliche Prüfung erst durchgeführt werden die 5-Jahresfrist läuft ab.
Einreichungssprache: Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Erfinder Aussage
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Aussage des Übersetzers
Ja
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Der Patentinhaber muss die Geschmacksmustereintragung innerhalb von 6 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum der Verlängerung erneuern. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig der Säumniszuschlag zu entrichten ist.
NEIN
Mehrere Geschmacksmuster sind in einer Geschmacksmusteranmeldung nur zulässig, wenn die Geschmacksmuster zu derselben Gruppe gehören (normalerweise gleichzeitig verwendet oder verkauft).
Designs haben Anspruch auf eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag, wenn:
- Wenn ein Dritter die neuseeländische Anmeldung böswillig innerhalb von 6 Monaten nach dem Anmeldetag/Prioritätsdatum offenlegt, wird das Design der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
- Wird ein Design für ein neues oder originelles Textilerzeugnis angemeldet, berührt der erste vertrauliche Auftrag die Neuheit der Anmeldung nicht
- Zum Beispiel, wenn das Design der Regierung offengelegt wird, um die Vorzüge des Designs zu bewerten
- Bei Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach Eröffnung der offiziell anerkannten Ausstellung