Einreichungssprache: Japanisch |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
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Das JPO führt eine Formprüfung nur für Gebrauchsmusteranmeldungen durch.
20 Jahre, und die Gültigkeitsdauer von Patenten für pharmazeutische Erfindungen und Pestizid-Erfindungen kann auf Antrag auf 25 Jahre verlängert werden.
Das JPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder sollte innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Das JPO trifft eine Zulassungsentscheidung, wenn es nach Prüfung feststellt, dass keine Versagungsgründe vorliegen.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja.
- Innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Gebrauchsmuster auf Erfindung geändert werden
- Gebrauchsmuster können jederzeit in Geschmacksmuster umgewandelt werden
Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.
Das Design verliert seine Neuheit nicht, wenn es vom Designer in Japan innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätsdatum offenbart wird.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Ja
5-7 Monate
25 Jahre