Ja.
- Innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Gebrauchsmuster auf Erfindung geändert werden
- Gebrauchsmuster können jederzeit in Geschmacksmuster umgewandelt werden
Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.
- Erfindungen im Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Streckenerfindungen: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja. In einer Designanmeldung können mehrere Designs enthalten sein.
Ja
Ja.
- Innerhalb von 9 Jahren und 6 Monaten ab dem Datum der Anmeldung des Erfindungspatents oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Eingangs des Ablehnungsbescheids kann die Patentart des Erfindungspatents von Erfindung auf Gebrauchsmuster geändert werden. Gestaltung auf Anfrage
- Ein Antrag auf Änderung des Patenttyps von Erfindung zu Gebrauchsmuster/Geschmacksmuster kann innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der ersten Entscheidung des JPO über die Zurückweisung des Antrags gestellt werden
Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.
Einreichungssprache: Japanisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg/DAS
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr muss zusammen mit der Anmeldegebühr bei Einreichung der Patentanmeldung entrichtet werden, und die Jahresgebühr wird Jahr für Jahr ab dem vierten Jahr entrichtet, und der Zahlungszeitraum entspricht der Autorisierung 200 % der Jahresgebühr, die innerhalb des Monats bezahlt wird, ist eine Verspätungsgebühr.
Das JPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder sollte innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Das JPO trifft eine Zulassungsentscheidung, wenn es nach Prüfung feststellt, dass keine Versagungsgründe vorliegen.
10 Jahre
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr und die Jahresgebühr für das erste Jahr innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr ist Jahr für Jahr ab dem zweiten Jahr ab dem Datum der Genehmigung zu zahlen, und die Zahlung der Jahresgebühr kann innerhalb von 6 Monaten verschoben werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, es wird jedoch eine Gebühr von 200 % für verspätete Zahlung erhoben gleichzeitig bezahlt werden.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.