Ja.
- Innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Gebrauchsmuster auf Erfindung geändert werden
- Gebrauchsmuster können jederzeit in Geschmacksmuster umgewandelt werden
Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.
- Wie lange ist die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Japan?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Japan
- Ist der Typ der japanischen Erfindungspatentanmeldung umwandelbar?
- Wie lange dauert es, bis einer Gebrauchsmusteranmeldung in Japan stattgegeben wird?
- Ob eine japanische Industriedesignanmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Erläuterung der Autorisierung der japanischen Gebrauchsmusteranmeldung und der Jahresgebühr
- Kann das Prioritätsrecht der Gebrauchsmusteranmeldung in Japan wiederhergestellt werden?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Japan für DAS zugelassen?
- Welches ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Japan?
- Wie lang ist die PCT-Frist für eine japanische Erfindungspatentanmeldung?