Peru gehört wie Bolivien, Kolumbien und Ecuador zur Andengemeinschaft. Solange eine Marke in einem Land der Andengemeinschaft verwendet wird und von den anderen drei Mitgliedsstaaten anerkannt wird, kann sie in Markenfällen in anderen Mitgliedsstaaten als Benutzungsbeweis verwendet werden. Allerdings ist Peru dem Madrider System noch nicht beigetreten.
In Peru ist es möglich, Wortmarken, Grafikmarken, Handelsmarken, Kollektivmarken, Zertifizierungsmarken usw. für Wörter, Zahlen, Symbole, Buchstaben, Ziffern, bestimmte Verpackungsformen, Verpackungen, Präsentationen des Produkts usw. anzumelden eine Kombination dieser Elemente.
1. Markenbehörde
- Nationales Institut zur Verteidigung des Wettbewerbs und zum Schutz des geistigen Eigentums, INDECOPI
- Website: Marca – Temas – Instituto Nacional de Defensa de la Competencia y de la Protección de la Propiedad Intellectual – Plataforma del Estado Peruano (www.gob.pe)
- Markensuche: Suchen Sie nach Ihrer Marke (indicopi.gob.pe)
2. So beantragen Sie die Markenregistrierung
- elektronische Einreichung
3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung
- Spanisch
4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag
- Antrag auf Markenregistrierung;
- Bewerbungsinformation;
- Markenmuster;
- Eine Liste der Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Marke verwendet wird;
- Zahlungsbelege oder Quittungen
- Die Vollmacht kann innerhalb von 60 Tagen ab Antragsdatum eingereicht werden.
- Das Prioritätsdokument kann innerhalb von 90 Tagen nach dem Anmeldetag eingereicht werden, außerdem muss eine spanische Übersetzung einer Kopie des Prioritätsdokuments eingereicht werden.
5. Prozess der peruanischen Markenregistrierung
- INDECOPI prüft den Markenregistrierungsantrag innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt. Marken, die den Anforderungen entsprechen, werden bekannt gegeben. Bei fehlerhaften Markenanmeldungen muss der Antragsteller innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der offiziellen Ankündigung Änderungen vornehmen. Diese Frist kann verlängert werden für weitere 30 Tage. Auch Waren oder Dienstleistungen, die auf offiziell anerkannten inländischen Ausstellungen ausgestellt werden, können als „Quasi-Marken“ eingetragen werden. Bewerber müssen sich innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Waren oder Dienstleistungen bewerben. Der Einreichungstermin richtet sich nach dem Ausstellungsdatum. Der Einreichung eines solchen Antrags muss eine von einer auf der Ausstellung zuständigen Fachbehörde ausgestellte Bescheinigung beiliegen, aus der hervorgeht, für welche Waren- oder Dienstleistungskategorie die Marke erstmals verwendet wird.
6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente
- Informationen zur Namens-/Adressänderung
- Vollmacht
- Übertragungsvertrag
- Markenregistrierungszertifikat
7. Markenlöschung
- Wenn eine eingetragene Marke nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Registrierung in einem Land der Andengemeinschaft verwendet wird, kann die Marke widerrufen werden.
8. Markeneinwände
- Jeder kann innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Markeneintragung einen Einspruchsantrag einreichen. Auf diesen Einspruch muss der Markenanmelder innerhalb von 30 Tagen reagieren. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Innerhalb von 180 Arbeitstagen nach Einreichung des Einspruchsantrags erlässt INDECOPI eine Entscheidung über den Einspruchsantrag.
Erforderliche Unterlagen für den Widerspruch:
- Antrag auf Einspruch;
- Name und Anschrift der Person, die den Widerspruch beantragt
- Nummer, Kategorie und Ankündigungsdatum der angefochtenen Marke
- Gründe für den Einspruch
- Zertifikatsnummer, Art der Marke, auf die sich der Einspruch stützt
- Kopien von Einwänden und Beweismitteln anderer Dritter
- Vollmacht
- Zahlungsnachweis
9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke
- Es fällt keine Lizenzgebühr an. Die Markenregistrierung ist ab dem Datum der Autorisierung 10 Jahre lang gültig und kann alle 10 Jahre erneuert werden. Verlängerungsanträge können innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eingereicht werden. Die Marke kann innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren verlängert werden. Für die Verlängerung einer Marke ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung
- Wenn die Markenregistrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit für die Markenregistrierung 9-15 Monate.
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