Portugal ist Vertragspartei internationaler Verträge über geistiges Eigentum wie dem WIPO-Übereinkommen, der Pariser Verbandsübereinkunft, dem Nizza-Abkommen und dem TRIPS-Abkommen. Es ist außerdem Mitglied der Europäischen Union und Mitglied des Madrider Abkommens und des Madrider Protokolls. Deshalb Die portugiesische Markenregistrierung kann genehmigt werden. Sie kann über „Single Country Registration“, „EU Registration“ oder „Madrid International Registration“ abgewickelt werden. Portugiesische Marken übernehmen die Nizza-Klassifikation und Anmeldungen für mehrere Klassen in einem Formular werden akzeptiert. In Portugal kann eine Marke für Wörter, Bilder, Zeichnungen oder Töne sowie Kombinationen dieser Elemente eingetragen werden.
1. Markenbehörde:
- Portugiesisches Nationales Institut für gewerbliches Eigentum
- Englisch: Portugiesisches Institut für gewerbliches Eigentum, Abkürzung: INPI
- Website: Marke | Justiça.gov.pt (justica.gov.pt)
- Markenrecherche: Pesquisas Online – Marcas (justica.gov.pt)
2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:
- elektronische Einreichung
3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:
- Portugiesisch
4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:
- Bewerbungsinformation
- Markenmuster
- Liste der Waren/Dienstleistungen
- Prioritätsdatum, Land und Anmeldenummer
- Nachweis der Gebührenzahlung
- Prioritätsbeleg und seine portugiesische Übersetzung, nur auf Anfrage beim INPI erhältlich
- Vollmacht
5. Prozess zur Anmeldung einer Marke in Portugal:
- Markenanmeldungen in Portugal unterliegen einer Prüfung auf formale Anforderungen und Unterscheidungskraft der Marke. Es wurde auch eine Suche nach älteren Marken durchgeführt. Nach Abschluss der formellen Prüfung wird die Marke zum Einspruch veröffentlicht. Erfolgt kein Einspruch oder wird der Einspruch nicht innerhalb der Bekanntmachungsfrist festgestellt, führt der Prüfer eine Sachprüfung durch; bei Nichtbestehen der Prüfung ergeht ein Ablehnungsbescheid mit einer fristgerechten Stellungnahme nach der Sachprüfung Wird die Prüfung bestanden, wird die Marke zur Eintragung freigegeben und der Antrag gestellt. Stellen Sie eine Markeneintragungsbescheinigung aus.
6. Markenlöschung
- Eine Markenregistrierung in Portugal kann gelöscht werden, wenn sie ab dem Registrierungsdatum fünf Jahre lang nicht verwendet wurde.
7. Markeneinwände
- Gegen portugiesische Markenanmeldungen kann innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung Widerspruch eingelegt werden.
8. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke
- Die Höhe der Autorisierungsgebühr hängt von der Art der Meldebescheinigung ab – in Papierform oder elektronisch. Eine Marke ist in Portugal ab dem Anmeldedatum zehn Jahre lang gültig und kann alle zehn Jahre beliebig oft verlängert werden. Die Verlängerung kann innerhalb von sechs Monaten vor dem Ablaufdatum oder innerhalb einer sechsmonatigen Nachfrist nach Ablauf gegen Zahlung einer Gebühr für die verspätete Verlängerung beantragt werden.
9. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung
- Die durchschnittliche Zeit von der Antragseinreichung bis zur Markenregistrierung beträgt 5-6 Monate.
10. Madrid-Registrierung
- Die Frist für die Antwort auf eine vorläufige Ablehnung einer internationalen Registrierung in Portugal beträgt einen Monat ab dem Datum, an dem die WIPO dem Antragsteller die Ablehnung mitteilt. Sie können eine Fristverlängerung beantragen. Die Antwortsprache ist Portugiesisch. Es wird empfohlen, einen Vertreter vor Ort mit der Einreichung der Antwort zu beauftragen. Es besteht keine Möglichkeit, beim Amt eine Änderung zu beantragen oder gegen eine vorläufige Ablehnung Berufung einzulegen.
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