Global Trademark GO – Israel – Einführung in die israelische Markenanmeldung

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Israel ist Vertragspartei internationaler Verträge über geistiges Eigentum wie der Pariser Verbandsübereinkunft, der WIPO-Konvention und des Nizza-Abkommens und außerdem Mitglied des Madrider Protokolls. Daher kann die israelische Markenregistrierung entweder durch „Einzellandregistrierung“ oder „Einzellandregistrierung“ abgewickelt werden durch So registrieren Sie eine internationale Marke in Madrid. Israelische Marken übernehmen die Nizza-Klassifikation und Anmeldungen für eine Marke und mehrere Kategorien werden akzeptiert.

1. Markenbehörde:

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:

  • elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markeneintragung:

  • Hebräisch, Arabisch, Englisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:

  • Markenmuster
  • Liste der Waren und/oder Dienstleistungen
  • Name, Nationalität und Adresse des Antragstellers
  • Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr für mindestens eine Kategorie von Waren oder Dienstleistungen
  • Das Prioritätsdokument und seine Übersetzung ins Englische/Arabische/Hebräische müssen notariell beglaubigt und beglaubigt sein und können innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Antragstellung ergänzt werden.
  • Die Vollmacht kann innerhalb von 3 Monaten ab Antragstellung eingereicht werden.

5. Verfahren zur israelischen Markenregistrierung:

  • Der Antrag wird angenommen, geprüft, bekannt gegeben, genehmigt und zertifiziert. Nach Einreichung des Antrags führt der Beamte zunächst eine formelle Prüfung durch, d. h. prüft, ob die Antragsvoraussetzungen und Einstufungsinformationen den Vorschriften entsprechen. Die Annahme erfolgt in der Regel in etwa einem Monat. Nach der Annahme wird der Antrag einer inhaltlichen Prüfung unterzogen, einschließlich der Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke, der Frage, ob sie gegen Verbote und Verbote verstößt und ob sie im Widerspruch zu früheren Marken steht. Wenn die Prüfung erfolgreich ist, erfolgt eine Ankündigung; wenn die Schlägt die Prüfung fehl, wird ein Ablehnungsbescheid ausgestellt und der Antragsteller muss innerhalb der im Ablehnungsbescheid genannten Frist antworten.

6. Markenlöschung

  • Ein Dritter kann die Löschung einer Markenregistrierung in Israel mit der Begründung beantragen, dass der Markeninhaber sie drei Jahre in Folge nicht verwendet hat.

7. Markeneinwände

  • Die Frist für die Einreichung eines Widerspruchs gegen eine israelische Marke beträgt drei Monate nach Veröffentlichung der Marke.

8. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Die Autorisierungsgebühr ist in der Anmeldegebühr enthalten. Die Gültigkeitsdauer der Markenregistrierung in Israel beträgt zehn Jahre ab dem Datum der Anmeldung und kann danach auf unbestimmte Zeit um zehn Jahre verlängert werden. Marken können in Israel verlängert werden, indem innerhalb von drei Monaten vor Ablauf des vorherigen Zehnjahreszeitraums und innerhalb von sechs Monaten nach diesem Zeitraum eine Strafe gezahlt wird. In Ausnahmefällen kann eine Marke innerhalb eines Jahres nach Ablauf gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr verlängert werden.

9. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn der Prozess reibungslos verläuft, wird es etwa 12 bis 18 Monate dauern, bis die israelische Markenregistrierung abgeschlossen ist.

10. Madrid-Registrierung

  • Die Frist für die Antwort auf eine vorläufige Ablehnung einer internationalen Registrierung in Israel beträgt drei Monate ab dem Datum der Ablehnung durch das Amt. Es besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung der 3-Monats-Frist zu beantragen. Um eine Antwort einzureichen, ist die Benennung eines örtlichen Vertreters erforderlich. Nachdem Sie Ihre Antwort übermittelt haben, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, eine Änderung zu beantragen oder gegen die vorläufige Ablehnung Berufung einzulegen.
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