Katar akzeptiert derzeit GCC-Markenregistrierungsanträge

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Katar akzeptiert derzeit GCC-Markenregistrierungsanträge

Katar hat das „Gulf Cooperation Council Trademark Law“ und seine Umsetzungsbestimmungen offiziell verabschiedet. Das Gesetz wurde am 9. Juli 2023 im Qatar Government Gazette Nr. 09 veröffentlicht und trat sofort in Kraft. Das GCC-Markengesetz gilt für alle GCC-Länder und umfasst die Verfolgung und Durchsetzung von Markenrechten, sieht jedoch kein einheitliches Markenregistrierungssystem vor. Jedes nationale Markenamt des Golf-Kooperationsrates kann weiterhin als Empfangsstelle für Markenregistrierungen fungieren und Markenregistrierungen auf nationaler Basis durchführen, und Markenanmeldungen müssen in diesen Ländern separat eingereicht werden.

Es gibt 50 Artikel im Markengesetz und seinen Durchführungsbestimmungen, die allgemeine Bestimmungen für Markenregistrierungs-, Erneuerungs-, Übertragungs- und Löschungsverfahren, offizielle Gebühren, Belege, Überprüfungsfristen und Widerspruchsfristen darlegen.

Die folgenden Punkte müssen Sie bei der Registrierung einer Marke in Katar beachten:

  • Die offiziellen Gebühren für die Markenregistrierung in Katar sind deutlich gestiegen, und die neuen offiziellen Gebühren gelten auch für anhängige Markenfälle, die das Registrierungsstadium erreicht haben.
  • Die offiziellen Gebühren für einige andere Dienste wurden gesenkt.
  • Die Frist zur Einreichung eines Widerspruchsantrags wird von 4 Monaten auf 2 Monate verkürzt.
  • Es können Klangmarken und Geruchsmarken eingetragen werden.
  • Die Frist für die Beantwortung von Bewertungskommentaren wurde von zwei Monaten auf einen Monat verkürzt.
  • Die Markenbekanntmachungsfrist wird von 4 Monaten auf 60 Tage verkürzt.
  • Die Bekanntmachungs- und Registrierungsgebühren müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Markenamtes bezahlt werden.
  • Die Registrierung von Marken mit einer Marke und mehreren Kategorien erfolgt nach den jeweiligen Standards der sechs Golfstaaten.

Das einheitliche GCC-Markengesetz ersetzt die lokalen Markengesetze der GCC-Mitgliedsstaaten und legt einheitliche Durchführungsbestimmungen für die Markenverfolgung und -durchsetzung in jedem GCC-Mitgliedsstaat fest. Einheitliche Gesetze im gesamten Golf-Kooperationsrat würden Markeninhabern dabei helfen, ihre Portfolios im gesamten Golf-Kooperationsrat zu verwalten und in allen Mitgliedsstaaten das gleiche Schutzniveau zu erreichen.

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