Vorteile einer Klage vor dem Einheitlichen Gerichtshof (UPC)

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Das UPC ist ein neues europäisches Patentgericht, das einen einheitlichen Prozessweg für europäische Patente und Einheitspatente bieten wird, die sich nicht von der Zuständigkeit des UPC ausgeschlossen haben. Europäische Einheitspatente werden vor UPC-Gerichten verhandelt, während europäische Patente, die sich vom Einheitspatent abmelden, weiterhin vor nationalen Gerichten verhandelt werden. Die Zuständigkeit des UPC wird auch auf Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC) ausgeweitet.

UPC deckt derzeit 17 EU-Länder ab, darunter Deutschland, Italien, Frankreich und die Niederlande. Einige EU-Länder wie Irland haben das Einheitliche Übereinkommen nicht ratifiziert, während einige Länder, darunter Spanien, beschlossen haben, dem UPC nicht beizutreten. Nicht-EU-Länder im System des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), darunter das Vereinigte Königreich und Die Schweiz hat angekündigt, dem UPC nicht beizutreten. Das Europäische Einheitspatent gilt nicht für Nicht-UPC-Länder, weshalb Rechtsstreitigkeiten in diesen Ländern weiterhin vor nationalen Gerichten geführt werden.

Verglichen mit dem aktuellen nationalen Gerichtssystem in Europa bietet UPC folgende Vorteile:

  • Reduzierte Kosten für nationale Gerichtsverfahren: Durch die Zentralisierung von Patentstreitigkeiten im UPC wird erwartet, dass das UPC die Gesamtkosten von Patentstreitigkeiten senkt, die andernfalls vor mehreren nationalen Gerichten verhandelt werden müssten, und sie werden in der Lage sein, die Vorteile zu nutzen Die optimierten Verfahren von UPC.
  • Verbesserte Rechtssicherheit: UPC-Entscheidungen sind für alle Mitgliedstaaten bindend und tragen dazu bei, das Risiko inkonsistenter Entscheidungen aus verschiedenen Ländern zu verringern und Unternehmen und Investoren eine stabilere Rechtssicherheit zu bieten.
  • Schnellere Streitbeilegung: Die Verfahren des UPC sind gezielter als die einiger nationaler Gerichte, was eine schnellere Beilegung von Rechtsstreitigkeiten ermöglicht.
  • Leistungsstarke Rechtsbehelfe für Patentinhaber: Das UPC führt wirksame Maßnahmen ein, darunter einstweilige Verfügungen sowie endgültige Rechtsbehelfe, die in allen UPC-Mitgliedstaaten oder in allen Mitgliedstaaten, in denen europäische Patente bereits gültig sind, durchsetzbar sein werden. Dies wird den kommerziellen Wert europäischer Einheitspatente erhöhen, für die kein Opt-out gilt.
  • Zentralisierter Widerruf für Einsprechende: Neben der Einreichung von Einsprüchen beim EPA können sich Einspruchseinreicher nun auch auf nicht erloschene europäische Einheitspatente konzentrieren.

Europäische Patentinhaber müssen ihre europäische Validierungsstrategie sorgfältig abwägen, und ein Opt-out-Patent bleibt für die gesamte Laufzeit opt-out, es sei denn, der Patentinhaber zieht den Opt-out-Antrag zurück. (Sie können Ihre Wahl jedoch jederzeit widerrufen).

Das Einheitliche Patentübereinkommen stellt eine wesentliche Änderung und Entwicklung im Bereich der Patentstreitigkeiten in Europa dar. Es wird erwartet, dass es zusätzliche Vorteile gegenüber dem bestehenden System nationaler Gerichtsverfahren bietet und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert.

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