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Als Reaktion auf die Auswirkungen des Brexit und den Rückzug des Europäischen Einheitlichen Patentabkommens (UPCA) hat der Verwaltungsausschuss des Europäischen Einheitlichen Patentabkommens (UPC) am 26. Juni 2023 die Änderung von Artikel 7, Punkt 2 des UPCA verabschiedet und wird seinen Sitz in London haben. Die Zweigstelle des Zentralgerichts wurde in Mailand, Italien, umbenannt und die Zuordnung der Fälle zu den Zweigstellen des Zentralgerichts in Anhang II des UPCA wurde ebenfalls geändert:
- Die Zweigstelle des Hauptgerichts Mailand ist für Rechtsstreitigkeiten der Kategorie A gemäß der IPC-Klassifikation zuständig, d.
- Die Zweigstelle des Pariser Zentralgerichts ist für Rechtsstreitigkeiten in den Kategorien B, D, E, G, H und ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC) der IPC-Klassifizierung zuständig, nämlich Betrieb, Transport, Textilien, Papierherstellung, feste Gebäude, Physik, Elektrizität usw. Rechtsstreitigkeiten;
- Das Hauptgericht München ist für Rechtsstreitigkeiten der Kategorien C und F zuständig, umfasst jedoch nicht Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC), nämlich: Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Chemie und Metallurgie, Maschinenbau, Beleuchtung, Heizung, Waffen, Sprengung usw.
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