Newsflash! Neue Praxis für die jährliche Gebührenerinnerung für neue neuseeländische Pflanzensorten

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Newsflash! Neue Praxis für die jährliche Gebührenerinnerung für neue neuseeländische Pflanzensorten

Das neuseeländische Patentamt hat den Mechanismus zur Erinnerung an die jährliche Gebühr für neue Pflanzensorten verbessert. Ab dem 23. November 2023, drei Monate vor Fälligkeit der Jahresgebühr, sendet das neuseeländische Patentamt die erste Erinnerung an die jährliche Gebühr per E-Mail an Patentantragsteller . Die zweite Erinnerung an die Jahresgebühr wird einen Monat vor Ablauf der Jahresgebühr erneut versandt. In jeder Mitteilung werden die Höhe der Jahresgebühr, das Zahlungsdatum und die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung der Jahresgebühr aufgeführt.