Das EPA stellt keine bestätigten Belege mehr aus
Ab dem 1. Februar 2024 werden alle Papierbenachrichtigungen und Entscheidungen des Europäischen Patentamts EPA keine Empfangsbestätigungen wie EPO2936, EPO3936, EPO7936 usw. mehr enthalten. Daher müssen Anmelder den Erhalt dieser Dokumente nicht mehr mit Empfangsbestätigungen bestätigen. Ebenso wird es für Bewerbungsunterlagen, die nach dem 1. Februar 2024 eingehen, keinen Service mehr zur Bestätigung des Eingangs nachfolgender eingereichter Papierdokumente geben.
Dies wird jedoch keinen Einfluss auf die geringe Anzahl europäischer Patentanmeldungen haben, die auf Papier eingereicht werden. Auf Papier eingereichte europäische Patentanmeldungen erhalten weiterhin eine Empfangsbestätigung per Post. Bei elektronischen Anmeldungen ist die Empfangsbestätigung weiterhin dieselbe wie zuvor. Wird elektronisch gesendet.
EPO1037 und EPO7037 werden nicht mehr verwendet und die Formulare EPO1038 und EPO7038 werden vereinfacht, und die Beschwerdekammer wird auch für Postrückscheine einen ähnlichen Ansatz verfolgen.
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