Global Patent GO – OAPI (African Intellectual Property Organization) – Einführung in OAPI-Patentanmeldungen

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OAPI Afrikanische regionale Organisation für geistiges Eigentum

(Organisation Africaine de la Propriété Intellectuelle)

Am 13. September 1962 unterzeichneten zwölf afrikanische Staats- und Regierungschefs in Libreville, Gabun, eine Vereinbarung zur Gründung des Amtes für gewerbliches Eigentum Afrikas und Madagaskars (OAMPI). Dieses Abkommen wurde am 2. März 1977 in Bangui, Zentralafrikanische Republik, überarbeitet und führte zur Gründung der African Intellectual Property Organization (OAPI). Am 24. Februar 1999 wurde das Bunge-Abkommen sukzessive überarbeitet, um seine Bestimmungen mit den Anforderungen der von den Mitgliedstaaten unterzeichneten internationalen Verträge über geistiges Eigentum, insbesondere mit der Einführung handelsbezogener geistiger Eigentumsrechte durch die Welthandelsorganisation (WTO), vereinbar zu machen ). Übereinkommen über Eigentumsrechte (TRIPS-Übereinkommen); und vereinfacht das Verfahren zur Ausstellung von Patentzertifikaten. Das OAPI-System ist in seiner Gestaltung einzigartig und veranschaulicht die strategischen Entscheidungen der Staatsoberhäupter, die das Gründungsabkommen unterzeichnet haben.

Gemäß der Vereinbarung wird OAPI die Anmeldeverfahren für geistiges Eigentum aller Mitgliedsstaaten, einschließlich Patente, Marken usw., zentral abwickeln. Sobald diese Rechte genehmigt sind, gelten sie in allen Mitgliedsstaaten durch Zahlung von Gebühren an die Verwaltungsagentur eines Mitgliedsstaats oder Organisation, in jedem Mitgliedsstaat gültig; Es gibt kein nationales Schutzsystem neben einem regionalen System. Für Verstöße gegen geistiges Eigentum sind die Gerichte jedes Mitgliedstaats zuständig. Endgültige gerichtliche Entscheidungen über die Gültigkeit sind ebenfalls bindend in allen anderen Ländern. Die 17 Mitgliedsstaaten sind: Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Komoren, Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Äquatorialguinea, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal sowie Tschad und Togo. Es versteht sich, dass OAPI eine regionale Organisation französischsprachiger afrikanischer Länder ist, was sich völlig von ARIPO, einer regionalen Organisation englischsprachiger afrikanischer Länder, unterscheidet. (ARIPO-Link: https://yezhimaip.com/article/2024-07/17198223855383.html )

OAPI kann kein einzelnes Mitgliedsland benennen. Sobald das Patent genehmigt ist, ist es in allen Mitgliedsländern wirksam. Dies unterscheidet sich von ARIPO. Alle OAPI-Mitgliedsstaaten haben den Patentkooperationsvertrag ratifiziert, was bedeutet, dass die OAPI-Regionalphase einer internationalen PCT-Anmeldung automatisch alle Mitgliedsstaaten umfasst. Heute stellen wir das Patentsystem von OAPI vor.

Einführung in das OAPI-Patentsystem
1. Arten des Patentschutzes:
  • Erfindungen, Gebrauchsmuster, Designs
2. Möglichkeiten für chinesische Anmelder, Patente bei OAPI anzumelden:
  • Direkte Anmeldung, Weg nach Pariser Übereinkunft und PCT-Weg
3. Überprüfungseinheit:
4. Bewerbung einreichen:
  • Fristvoraussetzungen:
    • Route des Pariser Übereinkommens:
      • Erfindungen, Gebrauchsmuster: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum/Anmeldedatum
      • Design: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum/Anmeldetag
    • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum/Anmeldetag
  • Sprachanforderungen:
    • Französisch oder Englisch. Die Einreichung der Übersetzungen kann nicht verzögert werden.
  • Währungseinheit:
    • Schweizer Franken oder zentralafrikanischer CFA-Franc
5. Rezension:
  • Die Anforderungen der OAPI an Erfindungs- und Gebrauchsmusterpatente sind absolut neu und es wird nur eine formelle Prüfung durchgeführt.
  • OAPI definiert Design als die dekorativen oder ästhetischen Aspekte eines Objekts, die aus dreidimensionalen Elementen (wie der Form oder Textur des Objekts) oder zweidimensionalen Elementen (wie Linien oder Farbmustern) bestehen und auf die anwendbar sind verschiedenste Branchen und Handwerksprodukte wie Uhren, Schmuck, Möbel, Geräte, Fahrzeuge etc. Wenn der Schöpfer eines Designs oder Modells sein Werk bei OAPI einreicht, kann er einen spezifischen Schutz für das Design erhalten. Darüber hinaus kann er auch einen urheberrechtlichen Schutz erhalten, wenn er keine Designanmeldung einreicht Urheberrechtsschutz erlangen.
6. Zulassung und Jahresgebühren:
  • Genehmigung: Es fallen keine Gebühren an und es ist nicht erforderlich, das Wirkungsland anzugeben. Sie kann in allen Mitgliedstaaten wirksam sein.
  • Jahresgebühr: Zahlen Sie jährlich ab dem ersten Jahr ab dem Datum der Antragstellung. Wenn die Gebühr überfällig ist, können Sie die Zahlung innerhalb von 6 Monaten während des überfälligen Zeitraums nachholen.

Merkmale von OAPI-Patenten
  • Regionale Integration, einfache Abläufe, Komfort und Schnelligkeit. Die OAPI besteht aus 17 Mitgliedsländern. Sie muss lediglich einen Antrag in einer Sprache einreichen und den Antrag über einen professionellen Vertreter bei einem Büro einreichen.
  • Automatisch wirksam bei breiter Reichweite. Sobald ein Patent genehmigt wurde, wird es automatisch in jedem Mitgliedsland wirksam, ohne dass es in jedem Mitgliedsland separat wirksam werden muss, was dem Patentinhaber eine große Erleichterung bietet.
  • Überlange Frist für den Antrag auf Wiederherstellung von Rechten: Wenn der Anmelder alle den Umständen entsprechenden Sorgfalt walten lassen hat, die in Artikel 22 oder 39 PCT festgelegte Frist für den Eintritt in die nationale Phase jedoch immer noch nicht einhalten kann, kann dies nach Ablauf der Frist beantragt werden Spätestens innerhalb von 24 Monaten einen Antrag auf Wiederherstellung ihrer Rechte stellen. Für die Jahresgebühren gelten die gleichen Regeln.
  • Umwandlung des Patenttyps: Der Anmelder kann den Patenttyp von Erfindung in Gebrauchsmuster umwandeln, nachdem die Patentanmeldung die vorläufige Prüfung bestanden hat oder bevor er eine Ablehnungsentscheidung erhält, was dem Anmelder mehr Spielraum für Überlegungen gibt.
  • Breite Definition von Verletzung: OAPI beschreibt einen breiteren Bereich für die Verletzung von Erfindungs- und Gebrauchsmusterpatenten. Auch der Besitz verletzender Produkte gilt als Verletzung, was dem Schutz der Rechte von Patentinhabern und dem Schutz von Patentrechten zuträglich ist.
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