Neue Entwicklungen bei jemenitischen Marken

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Ab dem 11. Oktober 2024 wird das jemenitische Markenamt die 12. Ausgabe der Nizza-Klassifikation offiziell annehmen. Mit dieser Aktualisierung wird die Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen im Jemen an internationale Standards angepasst.

Bei der Registrierung einer jemenitischen Marke müssen Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Es sind nur eine Marke und eine Klasse zulässig und jeder Markenanmeldungsantrag kann nur vier Waren oder Dienstleistungen umfassen.
  • Gemäß der neu eingeführten Klassifizierung ist die Registrierung von Marken für alkoholische Getränke (Klasse 33), bestimmte alkoholische Waren (Klasse 32) und Schweinefleisch (Klasse 29) nicht zulässig.
  • Alle erhaltenen Dokumente können elektronisch über das jemenitische elektronische Verwaltungssystem für geistiges Eigentum veröffentlicht werden, anstatt über das bisherige Amtsblatt „Al-Tijarah“, das derzeit nur qualifizierten jemenitischen Behörden zugänglich ist. Mittlerweile wurden die elektronischen Verfahren auch auf andere damit verbundene Dienstleistungen wie Einreichung, Einspruchsanträge und Einspruchsverteidigung ausgeweitet, wobei diese Dienstleistungen nicht mehr in Papierform eingereicht werden können.

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