Das Yemen Trademark Office (TMO) hat die Ministerialresolution Nr. 52/2024 umgesetzt, die wichtige Richtlinienänderungen für die Markenregistrierung im Jemen vorsieht.
Das jemenitische Markenamt hat die Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Waren und Dienstleistungen, die in einer einzigen Markenanmeldung enthalten sein können, aufgehoben, sodass Markenanmelder eine unbegrenzte Anzahl von Waren in einer einzigen Markenanmeldung angeben können. Für alle Waren oder Dienstleistungen, die über die ersten 10 Artikel hinausgehen, fallen jedoch zusätzliche Ankündigungszuschläge an, und für jede zusätzliche Ankündigungsgebühr wird ein Zuschlag von 5 % erhoben.
Derzeit übernimmt Jemen die 12. Ausgabe der Nizza-Klassifikation und ein einziges, auf Kategorien basierendes Schutzprinzip.
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