Neue Entwicklungen bei Patentanmeldungen in Mexiko

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Im Oktober 2024 führte der neu ernannte Generaldirektor des IMPI eine neue Vorgehensweise beim mexikanischen Amt für geistiges Eigentum ein. Angesichts der derzeit 65.000 Rückstände an Patentanmeldungen, die sich beim IMPI angesammelt haben, wird das neue IMPI-Management der Beschleunigung des Prüfungsprozesses und der Verkürzung der Zeit bis zur Patentgenehmigung Priorität einräumen.

Laut den vom IMPI bereitgestellten öffentlichen Daten stieg das jährliche Genehmigungsvolumen des IMPI in den letzten fünf Jahren von 2018 bis 2022 um etwa 17 %. Die Gesamtzahl der im Jahr 2018 genehmigten Patentanmeldungen betrug 8.921 und stieg im Jahr 2023 auf 10.471.

Gemäß dem im November 2020 in Kraft getretenen Bundesgesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums haben die derzeit beim IMPI eingereichten Patentanmeldungen die maximale Laufzeit von 5 Jahren noch nicht erreicht. In den nächsten 12 Monaten werden die anhängigen Patentanmeldungen die Anforderungen des IMPI zur Anpassung der Patentanmeldefrist nicht erfüllen. Dies gibt dem neuen Management ein sehr kurzes Zeitfenster, um die Patentgenehmigungszeit deutlich zu verbessern.

Gleichzeitig bietet sich für Patentinhaber hierdurch auch eine wichtige Möglichkeit, Verlängerungsanträge für die Ausstellung von Zusatzzertifikaten für vor November 2020 eingereichte Anmeldungen zu stellen.

[* Mexikanisches Zusatzzertifikat für Patente : Dies bedeutet, dass das IMPI nun erwägt, ein Zusatzzertifikat auszustellen, um den Patentinhaber für unangemessene Verzögerungen bei der Prüfung zu entschädigen, die während des Patentgenehmigungsprozesses auftreten. Gemäß Artikel 126 des mexikanischen Gesetzes zum gewerblichen Eigentum kann der Patentinhaber die Erteilung eines Zusatzzertifikats zur Anpassung der Patentlaufzeit beantragen, wenn es im Patentprüfungsprozess zu einer Verzögerung kommt, die direkt dem IMPI zuzuschreiben ist und die ohne vertretbare Gründe erfolgt und die dazu führt, dass die Prüfungszeit fünf Jahre überschreitet. Gleichzeitig wird die Verlängerung der Patentlaufzeit auch in einigen anderen internationalen Verträgen erwähnt, an denen Mexiko beteiligt ist, wie etwa im United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA). 】

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